Die regelmäßige Verpflegung von Personengruppen in Betrieben, Pflegeinstitutionen sowie Bildungseinrichtungen wird Gemeinschaftsverpflegung – kurz GV – genannt. Da der Begriff Verpflegung jedoch überwiegend nur für die Bereitstellung von Speisen steht und Aspekte von Atmosphäre, Gespräche, Lust am Essen sowie individuelle Vorlieben und Bedürfnisse ausblendet, heißt diese Dienstleistung zunehmend Betriebs- oder Gemeinschaftsgastronomie. Die Betreiber der Gemeinschaftsgastronomie stellen Mahlzeiten sowie damit einhergehende Serviceleistungen für einen festgelegten Personenkreis in besonderen Lebenssituationen bereit. Eine kostendeckende sowie zielgruppengerechte Bereitstellung von Speisen und Getränken anzubieten sind Ziel der GV.
Hauptabnehmer dieser Gastronomie sind etwa Kitas, Internate, Schulen, Behörden, Firmen, Krankenhäuser, Rehakliniken, Essen auf Rädern und Justizvollzugsanstalten. In den vergangenen Jahrzehnten ist die Gemeinschaftsverpflegung zu einem stetig wachsenden, dynamischen Teilbereich der Außer-Haus-Verpflegung angewachsen. Rund 1/3 aller Mahlzeiten werden außer Haus eingenommen. Gründe dafür sind unter anderem ein höherer Anteil berufstätiger Frauen, immer mehr Singlehaushalte, eine größere Entfernung vom Arbeitsplatz zum Wohnort aufgrund zunehmender Mobilität sowie der Ausbau der Ganztagsbetreuung in Schulen und Kindertageseinrichtungen. Millionen von Menschen nutzen täglich diese Form der Verpflegung. Der Stellenwert der GV wird sich durch den demografischen und gesellschaftlichen Wandel weiterhin erhöhen. Das Verpflegungsangebot ist abhängig von der Kenntnis über die Zielgruppe, dem Verpflegungsumfang (Teil – oder Vollverpflegung) sowie die Inanspruchnahme durch die Institutionen. Das Angebot ist bedarfsgerecht, zeitgemäß und berücksichtigt neben der Zufriedenheit der Speisenden auch den Geschmack, die Frische sowie die ernährungsphysiologische Qualität der Speisen. Diese sollen gesundheitsfördernd sein und nährstoffschonend zubereitet werden. Ökologische und soziale Aspekte werden dabei ebenso berücksichtigt wie auch das Tierwohl. Die Lebensmittel sind weitgehend regional, saisonal und wenn möglich biologisch.
Lebensmittelsicherheit, Schutz vor Irreführung und Täuschung sowie die Information der Institutionen sind rechtliche Vorgaben, die von allen Anbietern der Gemeinschaftsverpflegung umzusetzen und einzuhalten sind. Die Lebenswelten der Menschen, die gemeinschaftlich verpflegt werden, die Länder sowie die Träger der Einrichtungen geben weitere Vorgaben zur Qualität der Versorgung. Der Klimawandel macht die Gemeinschaftsverpflegung zu einem zentralen Aktionsbereich der Nachhaltigkeit. Etabliert zur Lenkung der Verpflegungsqualität haben sich die gewissen Qualitätsstandards für Gemeinschaftsversorgung.
Gemeinsames Essen bietet Möglichkeiten der Kommunikation, Interaktion, Erholung und ermöglicht das Gefühl der Zugehörigkeit. Es sorgt für soziale Teilhabe, wodurch ein Beitrag zur Chancengleichheit geleistet wird. Miteinander speisen wirkt sich nicht nur positiv auf das Wohlbefinden, sondern ebenso auf die soziale Gemeinschaft aus und den emotionalen Zustand aus. Es fördert die mentale Gesundheit, die Regeneration im Alltag sowie die Erholung. Die Motivation und Produktivität werden gesteigert. Ein hoher Kostendruck durch steigende Preise für Lebensmittel, Personal sowie Energie steht dem positiven Aspekt gegenüber. Eine Alternative zu den gängigen Anbietern stellen spezielle Lieferdienste dar. Bereits ab drei bis zehn Personen werden Speisen geliefert.
Wenn Sie mehr zum Thema Gemeinschaftsverpflegung erfahren möchten, können Sie Seiten wie z. B. Das Kesselhaus - S&C GmbH besuchen.